Anträge 1-3 für die GRsitzung am 6. April
Antrag 1
„Einrichtung einer Bürgerfragestunde vor jeder Gemeinderatssitzung.“
in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 6. April 2010
Einleitung/Begründung
Die „Bürgerfragestunde“ ist ein wesentliches Instrumentarium zur Stärkung der direkten Demokratie in einer Gemeinde. Einerseits kann damit die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Gemeinderat erhöht werden und andererseits berechtigte Anliegen an den Gemeinderat herangetragen werden, die ansonsten keinen Eingang in die Gemeindepolitik finden würden. Die OÖ Gemeindeordnung sieht nach §53 Abs. 5 die Einrichtung einer Bürgerfragestunde vor:
Wir stellen daher folgenden
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.) Eine „Bürgerfragestunde“ vor jeder Gemeinderatssitzung verpflichtend abzuhalten.
2.) Die Dauer dieser „Bürgerfragestunde“ ist mit 30 Minuten pro Sitzung festzulegen.
Antrag 2
„Bauverbot für alle Bauvorhaben in einer näher zu definierenden Toursimuszone.“
in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 6. April 2010
Einleitung/Begründung
Der Markt in der Gemeinde St. Wolfgang ist wirtschaftlich zu 90 % vom Tourismus abhängig. Viele Betriebe, die im Markt angesiedelt sind, ziehen ihr Einkommen und Auskommen von unseren Gästen. Es sollte also im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger sein, in den touristisch besonders sensiblen Zeiten des Sommers keine Bauvorhaben in der Tourismuszone vom Friedhof bis zur Marktgemeindegrenze Ried durchzuführen. Bisher gab es eine stille Übereinkunft keine Baubewilligungen in der touristischen Zeit zu erteilen und Bauträger haben sich meist daran gehalten, daher wird folgender Antrag gestellt:
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Einführung eines bindenden Bauverbotes für alle neuen Bauvorhaben (wirksam rückwirkend mit 1.10.2009) in der Zeit vom zweiten Sonntag im Mai bis zum dritten Sonntag im Oktober jeden Jahres auf unbefristete Zeit, in der zu definierenden Tourismuszone beginnend beim Freidhof entlang der Einfallsstraße durch den Markt bis zur Marktgemeindegrenze in Ried. Ausnahmen sind vom Bürgermeister (erste Bauinstanz) nur nach Einbringung und positiver Beschlußfassung im Gemeinderat zu erteilen.
Innenausbauten sind nur dann zu genehmigen, wenn die Anrainer zuvor befragt wurden und dagegen kein Einspruch erhoben wird.
Antrag 3
„Errichtung eines Badeplatzes auf dem von der Gemeinde von der ÖBB angekauften Grundstückes an der Promenade.“
Einleitung/Begründung
Die Gemeinde St. Wolfgang ist seit drei Jahren im Besitz eines Grundstückes an der Seepromenade. Bisher liegt das Grundstück brach. Es kann jedoch nicht Ziel von Gemeindepolitik sein Investitionen in Grundstücke vorzunehmen, hohe Zinsbelastungen dafür in Kauf zu nehmen und anschließend das Grundstück keinem öffentlichen Zweck zuzführen. Da die Gemeinde St. Wolfgang über keinen eigenen Badeplatz im Bereich Markt verfügt und der See bis auf wenige Ausnahmen keinen öffentlichen Zugang besitzt, wird folgender Antrag gestellt:
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gemeinde solle Vorbereitungen treffen spätestens im Frühsommer 2011 auf dem von der Gemeinde angekauften Grundstück an der Seepromenade einen für die Öffentlichkeit zugänglichen Badeplatz einzurichten.
Dafür soll spätestens bis Ende April 2010 eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden (mit je einer|einem Vertreter|in jeder Fraktion), die sich mit der Realisierung eines Badeplatzes beschäftigt und bis spätestens September 2010 ein umfassendes Konzept dem Gemeinderat vorlegt. Dieses Konzept soll Vorschläge enthalten, wie einerseits die Unterbringung der im Bootshaus befindlichen Boote gewährleistet werden kann und gleichzeitig ein Badeplatz eingerichtet werden kann.
Die Arbeitsgruppe soll darüber hinaus Strategien erarbeiten, die eine möglichst breite Beteiligung der Bevölkerung in der Realisierung des Projektes möglich macht, um einerseits die Kosten zu senken und andererseits die Akzeptanz des Projektes zu erhöhen.