raumordnung in den gemeinden
In den Salzburger Nachrichten vom 24.3.2012 steht auf Seite 2-3 im Teil "Aus Stadt und Land" zu lesen:
"Es gibt ein Bonmot, wonach der Flächenwidmungsplan die farbliche Darstellung der Freundschaftsbeziehungen in einem Ort ist. (...) Dass die Interessen Einzelner oder von Gruppen bestmöglich bedient werden."
Ich würde die ganze Sache noch ein wenig erweitern. Es sind nicht nur die Freundschaftsbeziehungen, die sich hier abbilden, sondern auch die politischen Verbindlichkeiten, die ein Bürgermeister für seine Wiederwahl eingehen musss. In unserer Gemeinde hat der Bürgermeister offensichtlich hohe Schulden bei anderen Leuten gemacht und ist ihnen nun in der Pflicht.
Man sehe sich nur das Hotelprojekt an der Doktorpromenade an. Da entscheiden alle Beamtenexperten im Land gegen das Projekt und sind aus unterschiedlichsten Gründen zurückhaltend bei den Genehmigungen. Und dann wird in regelmäßigen Abständen politisch für das Projekt interveniert. Gerade in St. Wolfgang ist der Flächenwidmungsplan nicht nur das Ergebnis von Freundschaften, sondern von politischer Korruption, sachlicher Inkompetenz und autokratischer Bürgermeisterherrschaft.
In dem Artikel heißt es weiter:
"Formal regelt ein Bundesgesetz die Kompetenz der Bürgermeister in Sachen Architekturbegutachtung und Raumordnung. Solange dieses Bundesgesetz nicht verändert wird, bleibt alles, wie es ist. (...) De facto ist da eine Machtstruktur, die das Land regiert."

